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07.06.2020

Ausschreibung

TERMIN

07.06.2020

STARTZEIT

10:00 Uhr

STRECKE

Rundkurs im Clara-Zetkin-Park und Nonnenholz, vorwiegend befestigte Park- und Waldwege, 3 Runden a 4,2 km

VERANSTALTER

Laufgemeinschaft eXa Leipzig e.V.

REGLEMENT

Beim Handicaplauf wird für jeden Starter entsprechend dem Alter, der Körpergröße und des Körpergewichtes eine Handicapzeit berechnet. Die Teilnehmer starten zeitversetzt nach ihrer entsprechenden Handicapzeit. Die Wertung erfolgt dann entsprechend dem Zieleinlauf. Die ersten 100 Plätze erhalten ein individuelles Präsent zur Erinnerung.

ANMELDUNG

Online oder direkt beim Veranstalter unter:

LG eXa Leipzig e.V.
Drosselnest 4, 04288 Leipzig
Tel. +49 34297 904120
E-Mail: info(at)lg-exa.de

Dabei bitte unbedingt Name und Anschrift angeben.

STARTGEBÜHR

Voranmeldung (bis 7 Tage vor der Veranstaltung 30.05.2020): 10,- EUR

Nachmeldung (nur Barzahlung am Veranstaltungstag):  12,- EUR

 

Wir bitten, die Startgebühr auf das folgende Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: LG eXa e.V.
Bank: Postbank
IBAN: DE98 1001 0010 0283 6801 38
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Handicaplauf 2020 [NAME]

Die Anmeldung erhält nur Gültigkeit, wenn die Startgebühr innerhalb von 7 Tagen auf dem Konto eingeht.

ANMELDESCHLUSS

30.05.2020

Ab dann sind nur noch Nachmeldungen am Veranstaltungstag möglich.

NACHMELDUNG

07.06.2020 zwischen 09.00-10.00 Uhr

im Orga-Büro (Start-/Zielbereich)

per Barzahlung einer erhöhten Startgebühr von 12,- EUR

UMKLEIDE / DUSCHEN UND WC

Umkleide, Duschen und WCs stehen in unmittelbarer Nähe von Start/Ziel im Gesundheitszentrum des BSV AOK allen Startern kostenlos zur Verfügung. Für Schränke in den Umkleiden kann man ein Vorhängeschloss mitbringen. Es gibt keine bewachte Gepäckaufbewahrung.

VERPFLEGUNG

Tee, Wasser, Iso, Cola

SIEGEREHRUNG

Erfolgt direkt nach Zieleinlauf. Nach der Veranstaltung können sich alle Finisher ihre Urkunde online ausdrucken. 

SONSTIGES

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstähle und Schäden jeglicher Art. Er behält sich zudem vor, jederzeit Änderungen an der Strecke und am Ablaufplan vorzunehmen. Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.

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