Ausschreibung
TERMIN
07.06.2020
STARTZEIT
10:00 Uhr
STRECKE
Rundkurs im Clara-Zetkin-Park und Nonnenholz, vorwiegend befestigte Park- und Waldwege, 3 Runden a 4,2 km
VERANSTALTER
Laufgemeinschaft eXa Leipzig e.V.
REGLEMENT
Beim Handicaplauf wird für jeden Starter entsprechend dem Alter, der Körpergröße und des Körpergewichtes eine Handicapzeit berechnet. Die Teilnehmer starten zeitversetzt nach ihrer entsprechenden Handicapzeit. Die Wertung erfolgt dann entsprechend dem Zieleinlauf. Die ersten 100 Plätze erhalten ein individuelles Präsent zur Erinnerung.
ANMELDUNG
Online oder direkt beim Veranstalter unter:
LG eXa Leipzig e.V.
Drosselnest 4, 04288 Leipzig
Tel. +49 34297 904120
E-Mail: info(at)lg-exa.de
Dabei bitte unbedingt Name und Anschrift angeben.
STARTGEBÜHR
Voranmeldung (bis 7 Tage vor der Veranstaltung 30.05.2020): 10,- EUR
Nachmeldung (nur Barzahlung am Veranstaltungstag): 12,- EUR
Wir bitten, die Startgebühr auf das folgende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: LG eXa e.V.
Bank: Postbank
IBAN: DE98 1001 0010 0283 6801 38
BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck: Handicaplauf 2020 [NAME]
Die Anmeldung erhält nur Gültigkeit, wenn die Startgebühr innerhalb von 7 Tagen auf dem Konto eingeht.
ANMELDESCHLUSS
30.05.2020
Ab dann sind nur noch Nachmeldungen am Veranstaltungstag möglich.
NACHMELDUNG
07.06.2020 zwischen 09.00-10.00 Uhr
im Orga-Büro (Start-/Zielbereich)
per Barzahlung einer erhöhten Startgebühr von 12,- EUR
UMKLEIDE / DUSCHEN UND WC
Umkleide, Duschen und WCs stehen in unmittelbarer Nähe von Start/Ziel im Gesundheitszentrum des BSV AOK allen Startern kostenlos zur Verfügung. Für Schränke in den Umkleiden kann man ein Vorhängeschloss mitbringen. Es gibt keine bewachte Gepäckaufbewahrung.
VERPFLEGUNG
Tee, Wasser, Iso, Cola
SIEGEREHRUNG
Erfolgt direkt nach Zieleinlauf. Nach der Veranstaltung können sich alle Finisher ihre Urkunde online ausdrucken.
SONSTIGES
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstähle und Schäden jeglicher Art. Er behält sich zudem vor, jederzeit Änderungen an der Strecke und am Ablaufplan vorzunehmen. Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.